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4 Steuerstrafrecht Jobs
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Steuerstrafrecht sitzt an einer unbequemen Nahtstelle. Wo hört die zulässige Gestaltung auf, wo fängt die vorsätzliche Verkürzung an? Diese Linie zu ziehen, Tag für Tag, das ist der Job. Wer hier arbeitet, pendelt zwischen Finanzstrafrecht, Abgabenrecht und dem allgemeinen Strafverfahren – und muss zweierlei beherrschen: die Bilanz lesen und den Akt führen. Selbstanzeigen vorbereiten. Betriebsprüfungen begleiten, bevor daraus überhaupt ein Verfahren wird. Und Mandanten vertreten, wenn Finanzstrafbehörde oder Staatsanwaltschaft schon ermitteln.
Der Einstieg läuft fast immer über eine klassische Station. Studium, Gerichtsjahr, dann die ersten Jahre in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei oder bei einer der größeren Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaften. Manche kommen aus der Finanzverwaltung, und dieser Perspektivwechsel – zu wissen, wie von der anderen Seite ermittelt wird – ist Gold wert. Andere finden erst nach dem Anwaltsexamen dorthin, über Mandate, die zufällig hereinschneien und dann einfach bleiben.
Welche Qualifikationen wirklich zählen
Doppelqualifikation, das ist der offene Wunsch vieler Arbeitgeber. Juristische Ausbildung plus fundiertes Verständnis für Umsatzsteuer, Ertragsteuern, Verrechnungspreise. Ein Steuerberater-Examen obendrauf? Öffnet Türen. Dazu Genauigkeit, denn im Finanzstrafverfahren können Zahlen und Fristen über Schuld oder Freispruch entscheiden. Und, weniger offensichtlich: Nervenstärke im Umgang mit verunsicherten Mandanten. Oft geht es eben nicht nur ums Geld, sondern um Existenzen.
Typische Arbeitgeber sind Wirtschaftskanzleien mit eigener Finanzstrafrechts-Praxis, die Steuerabteilungen der großen Beratungshäuser, spezialisierte Boutiquen. Rechtsabteilungen großer Konzerne beschäftigen intern Fachleute, die im Ernstfall die externen Verteidiger steuern. Und auf der anderen Seite: die Finanzstrafbehörden, Staatsanwaltschaften mit wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt, das Amt für Betrugsbekämpfung. Wer dorthin will, bringt Belastbarkeit mit und ein echtes Interesse an komplexen, oft internationalen Sachverhalten.
Geradlinig laufen diese Karrierewege selten. Vom Konzipienten zur Partnerin, von der Behörde in die Verteidigung, gelegentlich wieder zurück. Fachanwaltsähnliche Spezialisierungen, Zusatzausbildungen, Publikationen – all das hilft. Aber überzeugen wird Sie am Ende ein Lebenslauf, der eines zeigt: hier hat jemand echte Verfahren geführt.
Steuerstrafrecht in Zahlen
Steuerstrafrecht sitzt an einer unbequemen Nahtstelle. Wo hört die zulässige Gestaltung auf, wo fängt die vorsätzliche Verkürzung an? Diese Linie zu ziehen, Tag für Tag, das ist der Job. Wer hier arbeitet, pendelt zwischen Finanzstrafrecht, Abgabenrecht und dem allgemeinen Strafverfahren – und muss zweierlei beherrschen: die Bilanz lesen und den Akt führen. Selbstanzeigen vorbereiten. Betriebsprüfungen begleiten, bevor daraus überhaupt ein Verfahren wird. Und Mandanten vertreten, wenn Finanzstrafbehörde oder Staatsanwaltschaft schon ermitteln.
Der Einstieg läuft fast immer über eine klassische Station. Studium, Gerichtsjahr, dann die ersten Jahre in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei oder bei einer der größeren Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaften. Manche kommen aus der Finanzverwaltung, und dieser Perspektivwechsel – zu wissen, wie von der anderen Seite ermittelt wird – ist Gold wert. Andere finden erst nach dem Anwaltsexamen dorthin, über Mandate, die zufällig hereinschneien und dann einfach bleiben.
Welche Qualifikationen wirklich zählen
Doppelqualifikation, das ist der offene Wunsch vieler Arbeitgeber. Juristische Ausbildung plus fundiertes Verständnis für Umsatzsteuer, Ertragsteuern, Verrechnungspreise. Ein Steuerberater-Examen obendrauf? Öffnet Türen. Dazu Genauigkeit, denn im Finanzstrafverfahren können Zahlen und Fristen über Schuld oder Freispruch entscheiden. Und, weniger offensichtlich: Nervenstärke im Umgang mit verunsicherten Mandanten. Oft geht es eben nicht nur ums Geld, sondern um Existenzen.
Typische Arbeitgeber sind Wirtschaftskanzleien mit eigener Finanzstrafrechts-Praxis, die Steuerabteilungen der großen Beratungshäuser, spezialisierte Boutiquen. Rechtsabteilungen großer Konzerne beschäftigen intern Fachleute, die im Ernstfall die externen Verteidiger steuern. Und auf der anderen Seite: die Finanzstrafbehörden, Staatsanwaltschaften mit wirtschaftsstrafrechtlichem Schwerpunkt, das Amt für Betrugsbekämpfung. Wer dorthin will, bringt Belastbarkeit mit und ein echtes Interesse an komplexen, oft internationalen Sachverhalten.
Geradlinig laufen diese Karrierewege selten. Vom Konzipienten zur Partnerin, von der Behörde in die Verteidigung, gelegentlich wieder zurück. Fachanwaltsähnliche Spezialisierungen, Zusatzausbildungen, Publikationen – all das hilft. Aber überzeugen wird Sie am Ende ein Lebenslauf, der eines zeigt: hier hat jemand echte Verfahren geführt.