← Zurück zum Blog

Bewerbung

Zwanzig Minuten vor dem Absenden: Was öffentliche Register über eine Kanzlei oder Steuerberatung verraten

Alfred Hofbauer
20. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Zwanzig Minuten vor dem Absenden: Was öffentliche Register über eine Kanzlei oder Steuerberatung verraten

Das Inserat ist zweimal gelesen, der Lebenslauf aktualisiert, der Brief geschrieben. Und trotzdem wissen Sie nicht, wer auf der anderen Seite sitzt: zwei Partner mit sechs Anwärter:innen? Oder eine Einzelkanzlei, in der Sie die erste Anstellung überhaupt wären? Das meiste davon ist öffentlich einsehbar – und in einer knappen halben Stunde erledigt.

Erstens: Wie groß ist der Laden wirklich?

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag betreibt eine öffentliche Anwaltssuche („Rechtsanwalt finden“). Gesucht werden kann nach Name, Ort, Bundesland beziehungsweise Sprengel, Tätigkeitsgebiet und Fremdsprache. Tippen Sie den Kanzleinamen ein und zählen Sie, wie viele eingetragene Rechtsanwält:innen dort geführt werden – und welche Tätigkeitsgebiete sie angeben. Eine Kanzlei, die im Inserat „Wirtschaftsrecht“ verspricht, deren fünf Anwält:innen aber überwiegend Familien- und Mietrecht angeben, ist nicht automatisch ein schlechter Arbeitgeber. Sie ist nur ein anderer, als Sie erwartet haben.

Ein Gefühl für Größenordnungen hilft beim Einordnen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 zählte der ÖRAK 7.151 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (darunter 114 niedergelassene europäische) sowie 2.370 Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter. Auf Wien allein entfielen 3.811 Anwält:innen und 1.524 Anwärter:innen – also knapp zwei Drittel aller Anwärter:innen des Landes. Wer sich in Graz oder Klagenfurt bewirbt, bewegt sich in einem erheblich kleineren Markt, in dem sich Kanzleien persönlich kennen. Das verändert, wie Sie Absagen und Empfehlungen behandeln sollten.

Für die Steuerberatung gibt es das Online-Mitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, aktuell mit 13.427 Einträgen. Filtern lässt sich nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde sowie nach der Befugnis – Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in. Der Eintrag zeigt Kanzleiname, Adresse, Kontaktdaten und die Namen der Vertreter:innen mit ihrer jeweiligen Befugnis. Praktischer Nutzen: Wenn Sie Prüfungspraxis anstreben, sehen Sie vorab, ob überhaupt jemand mit WP-Befugnis im Haus ist. Was davon auf Ihre Berufsanwärterzeit anrechenbar ist, klärt im Einzelfall die Kammer – nicht das Inserat.

Zweitens: Rechtsform und Gründungsjahr

Firmenbuchabfragen laufen über die Verrechnungsstellen oder über JustizOnline und sind gebührenpflichtig. Laut Bundesministerium für Justiz (Stand 1. August 2026) kostet ein eingeschränkter Auszug mit maximal zwei Personen 1,52 Euro, ein aktueller Firmenbuchauszug 4,89 Euro. Für ein paar Euro sehen Sie, seit wann die Gesellschaft existiert, wer die Geschäftsführung bildet und wer beteiligt ist. Gebührenfrei ist dagegen die Ediktsdatei der Justiz, in der unter anderem Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht werden. Für eine Bewerbung in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Unternehmens ist dieser Blick sinnvoller als für eine Bewerbung in der Kanzlei.

Drittens: Die Gehaltszeile ist eine Pflichtangabe

Nach § 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz müssen Arbeitgeber in der Ausschreibung das für den Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz festgelegte Mindestentgelt angeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen, wenn eine solche besteht. Die WKO-Information dazu (Stand 1. Jänner 2026) nennt das Format: betragsmäßig, unter Anführung der Zeiteinheit Stunde, Woche oder Monat, ohne anteilige Sonderzahlungen. Gilt für den Betrieb keine lohngestaltende Vorschrift, ist jener Betrag anzugeben, der „als Mindestgrundlage für die Arbeitsvertragsverhandlungen dienen soll“. Bei erstmaliger Verletzung dieser Pflichten sieht § 10 GlBG eine Verwarnung vor, bei weiteren Verstößen eine Geldstrafe bis 360 Euro durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Die Zeile im Inserat ist also keine Höflichkeit.

Zum Vergleichen brauchen Sie einen Referenzwert. Aus einer eigenen Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 20.10.2026) – 583 Stellen, davon 403 mit Gehaltsangabe – ergibt sich ein Median von 3.597 Euro brutto im Monat, mittlere Bandbreite 3.000 bis 4.285 Euro. Nach Fachgebiet und Standort:

  • Nationales Steuerrecht: Median 3.428 Euro (127 Stellen)
  • Wirtschaftsrecht: Median 4.061 Euro (29 Stellen)
  • Compliance und Wirtschaftsstrafrecht: Median 3.956 Euro (42 Stellen)
  • Rechtsanwalts- und Kanzleiassistenz: Median 2.573 Euro (27 Stellen)
  • Wien 3.600 Euro (227 Stellen), Innsbruck 3.620 Euro (16), Linz 3.400 Euro (53)

Zwei Vorbehalte, die Sie mitdenken müssen. Diese Werte sind ausgeschriebene Einstiegs- und Mindestgehälter, nicht das, was am Ende im Dienstvertrag steht. Und der Monatsbetrag im Inserat ist ohne anteilige Sonderzahlungen gerechnet – ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen dazukommen, ergibt sich aus dem anwendbaren Kollektivvertrag oder Ihrem Vertrag. Das ist eine Frage für das Gespräch, keine Annahme für die Kalkulation. Steht im Inserat „Vollzeit, 38,5 Stunden“, weicht das von der gesetzlichen Normalarbeitszeit ab, die nach § 3 Arbeitszeitgesetz acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf. Fragen Sie, welche Grundlage im Haus gilt.

Was Sie damit im Gespräch machen

Recherche nützt nur, wenn sie in Fragen mündet. Drei, die sich direkt aus den Registern ergeben:

  • „Im Verzeichnis sehe ich vier Anwält:innen und drei Anwärter:innen – wer von Ihnen würde meine Schriftsätze gegenlesen?“
  • „Die Gesellschaft ist seit 2019 im Firmenbuch, das Team ist gewachsen. Wie haben Sie die Einarbeitung der letzten beiden Neueinsteiger:innen organisiert?“
  • „Im Inserat stehen 3.400 Euro brutto mit Bereitschaft zur Überzahlung. Woran entscheidet sich bei Ihnen, wo innerhalb dieser Bereitschaft jemand landet?“

Legen Sie sich pro Arbeitgeber fünf Zeilen Notizen an, mit dem Datum der Abfrage dazu. Verzeichnisse ändern sich, Teams wechseln, und wenn die Kanzlei drei Wochen später anruft, wollen Sie wissen, welche Zahl von wann Sie im Kopf hatten. Dieser Beitrag informiert allgemein; für die Beurteilung eines konkreten Vertrags oder einer Anrechnungsfrage ist die zuständige Kammer oder eine individuelle fachliche Beratung der richtige Weg.

Teilen:

Quellen

Kommentare

Noch keine Kommentare – sei die erste Stimme.