Personalausschreibung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich
Beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ist folgender Dienstposten durch
Neuaufnahmen ehestmöglich zu besetzen:
Juristin/Jurist der Geschäftsstelle für das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in Linz, Voll- oder Teilzeit
Bewerbungsfrist: 27. November 2026 (einlangend)
Aufgaben
Vorbereitungsarbeiten im Rahmen der Entscheidungstätigkeit (Rechtsprechungsassistenz)
Auswertung und Dokumentation der Entscheidungen der Höchstgerichte und einschlägiger Publikationen
Begleitung und Durchführung interner Projekte
Begutachtung und Aufbereitung der Grundlagen im Rahmen der Verfahren zur Erlassung genereller Rechtsakte vor allem der EU, des Bundes und des Landes
Anforderungen
Akademischer Grad eines rechtswissenschaftlichen Diplom-, Magister- /Master- oder Doktoratsstudiums, das eine entsprechende Ausbildung im Bereich öffentliches Recht (österreichisches Verfassungs-, Verwaltungsverfahrensrecht sowie EU-Recht) nachweist und die Zulassung zum Gerichtspraktikum bei einem österreichischen Gericht ermöglicht
Juristische Erfahrung, für welche die Vollendung des rechtswissenschaftlichen Studiums erforderlich ist
4021 Linz / Volksgartenstraße 14 Telefon: +43 732 7075 - 18004 Fax: +43 732 7075 - 218018 E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at / www.lvwg-ooe.gv.at
Geschäftszeichen:
LVwGP-2026-321212/1/Fi/KP Datum:
Linz, 05.11.2026
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Erfahrungen im Arbeiten und im Umgang mit Judikatur erwünscht
Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsverfahrens sowie in (möglichst mehreren) Rechtsgebieten, die vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich anzuwenden sind
Sehr gute Fähigkeiten im Umgang mit RIS, EU-Rechtsdatenbanken und den gängigen juristischen Rechtsdatenbanken und Rechercheplattformen
Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) erwünscht
Souveränes Auftreten, sehr gute mündlich und schriftlich Ausdrucksfähigkeit sowie Kontakt- und Teamfähigkeit
Planungs- und Organisationsgeschick sowie Lösungsorientierung
Engagement sowie Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeiteinteilung und zur Weiterbildung
Auswahlverfahren
Eventuell fachliche schriftliche Arbeitsprobe
Hearing beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich voraussichtlich unter Beiziehung eines/einer Personalexperten/in
Entlohnung
Funktionslaufbahn LD 11 des Oö. Gehaltsgesetzes 2001 (bei Vollzeit ab
€ 4.259,30; betreffend die Berücksichtigung facheinschlägiger beruflicher
Tätigkeiten siehe §§ 7 ff Oö. Gehaltsgesetz 2001)
Allgemeines
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften sind v.a.:
die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 11 Oö. Landes-
Vertragsbedienstetengesetz); diese Voraussetzung wird auch durch die
Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich
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auf Grund eines Abkommens (EWR bzw. EU) dieselben Rechte für den
Berufszugang zu gewähren hat wie Inländerinnen/Inländern;
die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene
Verwendung;
sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Voraussetzung ist darüber hinaus die positive Absolvierung einer
Sicherheitsüberprüfung (vgl. §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz).
Bei den Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl aus verwaltungsökonomischen
Gründen möglich. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit
dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Land
Oberösterreich. Jedes Dienstverhältnis wird (vorerst) befristet, davon der erste
Monat auf Probe. Bei dieser Besetzung ist auch eine Karenzvertretungsregelung
möglich. Von der angegebenen Funktionslaufbahn kann ausnahmsweise eine
Einreihung in eine höhere oder niedrigere Funktionslaufbahn erfolgen, wenn dies
im Rahmen der besoldungsrechtlichen Bestimmungen gerechtfertigt ist.
Bewerbungen sind samt den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an das
Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, 4021 Linz, Volksgarten- straße 14, E-Mail: praesidium@lvwg-ooe.gv.at, zu richten und müssen bis spätestens 27. November 2026 eingelangt sein.
Die im Zuge der Bewerbung übermittelten oder bekannt gegebenen
personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den innerstaatlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß § 22 Abs. 3
Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz, ausschließlich zur Abwicklung des
Auswahlverfahrens sowie zur Evidenzhaltung verwendet. Alle mit der
Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet,
die Vertraulichkeit der Daten zu wahren.
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Nähere Details sind der Datenschutzmitteilung des Landesverwaltungsgerichts
Oberösterreich zu entnehmen, die auf der Homepage unter dem Link
https://www.lvwg-ooe.gv.at/Service_Datenschutzmitteilung.htm abrufbar ist.
Ansprechpersonen
Kathrin Parzer
Mag. Stefan Herdega, LL.M.
Tel.: 0732 7075-18004
Mag. Dr. Johannes Fischer
Präsident
Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: www.lvwg-ooe.gv.at/DasGericht_Amtssignatur. Informationen zum Datenschutz finden sie unter: www.lvwg-ooe.gv.at/Service_Datenschutzmitteilung.
Volksgartenstraße 14
4021 Linz
Österreich