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Berufseinstieg

Anwaltschaft, Justiz, Notariat oder Wirtschaft? Die vier Wege nach dem Jus-Studium – und was jeder an Jahren verlangt

Anna-Maria Inzinger
14. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Anwaltschaft, Justiz, Notariat oder Wirtschaft? Die vier Wege nach dem Jus-Studium – und was jeder an Jahren verlangt

Das Studium ist geschafft, die Sponsion vorbei – und dann steht die eigentliche Weichenstellung an. Denn „Jurist:in" ist kein Beruf, sondern eine Eintrittskarte in mehrere. Wer Anwältin, Richter, Notarin oder Unternehmensjurist werden will, zahlt dafür sehr unterschiedlich viele Jahre. Ein Wegweiser mit den harten Zahlen.

Fast alle beginnen an derselben Stelle: bei Gericht. Die Gerichtspraxis – umgangssprachlich noch immer „Gerichtsjahr", obwohl sie längst keines mehr ist – dauert aktuell mindestens fünf Monate. Zugang hat, wer das Diplom- oder das juristische Masterstudium abgeschlossen hat. Der Ausbildungsbeitrag liegt bei 1.759,55 Euro monatlich (Stand Jänner 2025). Für die einen ist das eine kurze Pflichtstation, für die anderen der erste Baustein einer jahrelangen Ausbildung. Der Unterschied entscheidet sich mit dem gewählten Weg.

Der Weg zur Anwaltschaft: fünf Jahre, aber die Prüfung schon nach drei

Wer in die Anwaltsliste eingetragen werden will, muss fünf Jahre praktische Verwendung nachweisen. Davon müssen im Inland mindestens fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre bei einem Rechtsanwalt liegen (§ 2 RAO). Der Clou für die Karriereplanung: Zur Rechtsanwaltsprüfung darf man schon nach drei Jahren antreten – davon mindestens fünf Monate Gericht und mindestens zwei Jahre bei einem Anwalt. Die Prüfung ist also früher machbar als die volle Eintragung. Wer sie besteht, sammelt danach die restlichen Jahre als geprüfte:r Konzipient:in – oft die Phase mit dem größten Gehaltssprung.

Justiz: vier Jahre Ausbildungsdienst

Richter:in oder Staatsanwält:in wird, wer in den richterlichen Ausbildungsdienst aufgenommen wird. Er dauert vier Jahre und verlängert sich, bis die Richteramtsprüfung bestanden ist (§ 9 RStDG). Praktisch angenehm: Vorpraxis als Rechtspraktikant:in, Rechtsanwalts- oder Notariatskandidat:in ist grundsätzlich anrechenbar, sofern sie den Ausbildungszwecken entspricht – die Wege sind also durchlässiger, als sie auf dem Papier wirken. Über die Anrechnung im Einzelfall entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts.

Notariat: der längste Anlauf

Das Notariat verlangt den geduldigsten Atem. Sieben Jahre praktische Verwendung sind vorgeschrieben, davon mindestens drei Jahre als Notariatskandidat:in nach bestandener Notariatsprüfung (§ 6 NO). Die Prüfung selbst besteht aus zwei Teilprüfungen mit je einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; die zweite folgt frühestens ein Jahr nach der ersten. Das ist kein Weg für Ungeduldige – aber einer mit klar umrissenem Berufsbild am Ende.

Wirtschaft und Verwaltung: kein Prüfungstor

Der vierte Weg hat keine gesetzliche Berufsprüfung. Wer in ein Unternehmen, eine Bank, eine Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder in die öffentliche Verwaltung geht, kann direkt nach dem Studium – oft nach der Gerichtspraxis – als Jurist:in einsteigen. Kein Fünf-Jahres-Countdown, keine Klausur vor der ersten Beförderung. Der Preis dafür: Titel wie „Rechtsanwalt", „Notar" oder „Richterin" bleiben verschlossen, und Spezialisierung läuft über Erfahrung und Weiterbildung statt über ein Prüfungszeugnis.

Und was steht am Ende auf dem Gehaltszettel? Die eigene Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 14.07.2026) zeigt beim Einstieg ein ausgeschriebenes Mindestgehalt von median 3.214 Euro brutto, mittlere Bandbreite 2.800 bis 3.838 Euro. Wer ins Gesellschaftsrecht oder in den Bereich Corporate/M&A geht, findet mit 3.500 Euro etwas höhere Böden, im Feld Finance & Tax sogar 3.857 Euro. Wichtig: Das ist die „Ab"-Zahl aus dem Inserat, der gesetzliche oder vom Arbeitgeber genannte Boden – nicht das, was am Ende tatsächlich verhandelt wird.

Die ehrlichste Frage vor der Entscheidung ist deshalb nicht „Was zahlt am meisten?", sondern „Wie viele Jahre strukturierter Ausbildung will ich investieren?". Drei Jahre bis zur Anwaltsprüfung, vier bis zur Richteramtsprüfung, sieben bis zum Notariat – oder null bis zum ersten Tag in der Rechtsabteilung. Und weil Kandidatenzeiten wechselseitig anrechenbar sind, ist die erste Wahl selten die letzte.

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Quellen

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