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Bewerbungsgespräch

„Haben Sie noch Fragen?" – Die Rückfragen, mit denen Sie im Kanzlei-Gespräch wirklich etwas erfahren

Anna-Maria Inzinger
02. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
„Haben Sie noch Fragen?" – Die Rückfragen, mit denen Sie im Kanzlei-Gespräch wirklich etwas erfahren

Das Gespräch läuft gut. Dann kommt der Satz, an dem viele Bewerbungen kippen: „Haben Sie noch Fragen?" Wer jetzt höflich abwinkt oder nach der Homeoffice-Regelung fragt, verschenkt die einzige Viertelstunde, in der die Kanzlei antworten muss – und nicht Sie.

Die Standardfragen sind nicht falsch – nur zu leicht zu beantworten

Das AMS empfiehlt Bewerber:innen unter anderem Fragen wie „Wo liegen die größten Herausforderungen der ausgeschriebenen Position?" oder „Was kann ich tun, um mich auf meinen potenziellen Einstieg optimal vorzubereiten?". Als Gesprächsöffner funktioniert das gut. Nur: Eine Partnerin, die seit zwölf Jahren Bewerbungsgespräche führt, beantwortet solche Fragen aus dem Handgelenk. Sie hören eine schöne Antwort und wissen danach genauso wenig wie vorher.

Gute Rückfragen haben ein gemeinsames Merkmal: Sie zielen auf etwas Überprüfbares. Auf Zahlen, Abläufe, Namen, Zeitpunkte. Auf Dinge, bei denen man nicht schwärmen kann, sondern antworten muss.

Fragen Sie nach dem Ausbildungsplan, nicht nach dem Ausbildungsversprechen

Fast jeder Einstieg im Recht hat eine formale Uhr im Hintergrund. Für Rechtsanwaltsanwärter:innen sind es laut Österreichischem Rechtsanwaltskammertag fünf Jahre praktische Berufsausbildung, davon mindestens sieben Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre in einer Kanzlei – dazu Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen. Bei Berufsanwärter:innen in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung läuft die Praxiszeit ab der Anmeldung bei der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen; die Zulassung zu den Fachprüfungen ist nach 18 Monaten Praxiszeit möglich, Angelobung beziehungsweise Beeidigung erst nach insgesamt drei Jahren.

Das ist der Rahmen. Interessant ist, was Ihr künftiger Arbeitgeber daraus macht. Also fragen Sie konkret:

  • „Übernehmen Sie die Kosten für die Ausbildungsveranstaltungen – und werde ich für die Termine freigestellt oder muss ich sie mit Urlaub abdecken?"
  • „Gibt es bezahlte Vorbereitungszeit vor der Prüfung? Wie viele Tage haben die letzten Kolleg:innen bekommen?"
  • „Wann melden Sie mich an – am ersten Tag oder erst nach der Probezeit?"

Die dritte Frage ist die unangenehmste und die aufschlussreichste. Jeder Monat, der später beginnt, ist ein Monat, den Sie hinten dranhängen.

Drei Fragen, die die Arbeitsrealität sichtbar machen

„Wer liest meine Schriftsätze gegen, bevor sie hinausgehen – und bekomme ich das Ergebnis zurück?" Wenn niemand gegenliest, ist das kein Vertrauensbeweis, sondern ein Ausbildungsdefizit. Wenn korrigiert, aber nie erklärt wird, lernen Sie drei Jahre lang nichts.

„Mit wie vielen Berufsträger:innen arbeite ich zusammen, und wie verteilen sich meine Akten auf Rechtsgebiete?" Zwei Partner mit klarem Schwerpunkt bedeuten eine Spezialisierung. Sieben Zuarbeitsverhältnisse bedeuten, dass Sie überall aushelfen und nirgends tief werden.

„Wie viele verrechenbare Stunden erwarten Sie im ersten Jahr, und was passiert, wenn ich sie nicht erreiche?" Manche Häuser haben klare Vorgaben, manche gar keine. Beides ist in Ordnung – nur sollten Sie es vor der Unterschrift wissen und nicht im November.

Gehalt: die Frage, die meist ins zweite Gespräch gehört

Das AMS rät, eine Gehaltsspanne statt eines fixen Betrags zu nennen, und merkt an, dass das Thema im Erstgespräch oft nur vage besprochen wird. Nutzen Sie das erste Gespräch also lieber für eine Einordnungsfrage: „Wo liegt bei Ihnen jemand mit bestandener Prüfung – und in welchen Schritten kommt man dorthin?"

Damit Sie die Antwort einordnen können: In einer eigenen Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.08.2026) liegt das ausgeschriebene Einstiegs- beziehungsweise Mindestgehalt über alle Bereiche bei einem Median von 3.260 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite bei 2.800 bis 4.000 Euro. Im nationalen Steuerrecht sind es 3.757 Euro, in Gesellschaftsrecht und M&A 3.500 Euro, in Compliance und Wirtschaftsstrafrecht 3.800 Euro. Wichtig: Das ist die Zahl aus dem Inserat, nicht das, was am Ende vereinbart wird. Sie ist ein Boden, kein Ergebnis.

Was Sie nicht beantworten müssen

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist darauf hin, dass das Gleichbehandlungsgesetz vor Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung schützt und Stellenausschreibungen entsprechende Anmerkungen grundsätzlich nicht enthalten dürfen, sofern das Merkmal nicht wesentlich für die Tätigkeit ist. Kommt ein Arbeitsverhältnis wegen einer Diskriminierung nicht zustande, nennt sie einen Schadenersatz von mindestens zwei Monatsentgelten; wird jemand diskriminierend gar nicht berücksichtigt, bis zu 500 Euro. Für den konkreten Einzelfall ist eine Beratung – etwa bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder der Arbeiterkammer – der richtige Weg; dieser Text ersetzt sie nicht.

Im Gespräch hilft oft die ruhige Rückführung aufs Fachliche: „Was steckt hinter der Frage – geht es um Verfügbarkeit im Team?"

Danach

Das AMS empfiehlt eine kurze Dankesnachricht nach dem Gespräch und, sich ein bis zwei Wochen später telefonisch oder per E-Mail nach dem Stand zu erkundigen. Halten Sie sich daran, aber notieren Sie vorher noch die Antworten, solange sie frisch sind.

Und wenn Sie nur eine einzige Frage mitnehmen: „Wie viele der Einsteiger:innen, die vor drei Jahren bei Ihnen angefangen haben, sind heute noch da?" Auf diese Frage gibt es keine Marketingantwort. Es gibt eine Zahl – oder ein Zögern.

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Quellen

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