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Initiativbewerbung

Die Kanzlei sucht gerade nicht – bewerben Sie sich trotzdem: Initiativbewerbung im Rechts- und Steuerbereich

Anna-Maria Inzinger
09. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Die Kanzlei sucht gerade nicht – bewerben Sie sich trotzdem: Initiativbewerbung im Rechts- und Steuerbereich

572 Stellen. So viele stehen heute auf jusjobs.at, und das klingt erst einmal nach Auswahl. Dann die Gegenrechnung: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag weist zum 31.12.2025 allein 7.151 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus, die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vertritt nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Steuerberater:innen. Der weitaus größte Teil dieses Marktes hat gerade kein Inserat online. Und stellt trotzdem ein.

Ein Blick auf die Landkarte macht das Problem greifbar. Von den 572 aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen entfallen 247 auf Wien. Graz kommt auf 29, Linz auf 27, Salzburg auf 16, Innsbruck auf 13 (eigene Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 09.08.2026). Wels, Villach, Wiener Neustadt? Da kann das passende Inserat auf sich warten lassen. Sehr lange.

Beim Fachgebiet dasselbe Bild: 87 Stellen betreffen nationales Steuerrecht, 57 Gesellschaftsrecht und M&A, 36 Immobilien- und Baurecht. Wer sein Wahlfachmodul in Medizinrecht oder Vergabe gemacht hat, findet an einem beliebigen Dienstag schlicht nichts. Das AMS bleibt in seiner Rubrik zur Blindbewerbung trocken: „Blindbewerbungen sind öfter erfolgreich, als man denkt.“ Zwei Gründe führt es an – eine Stelle ist gerade frei geworden, aber noch nicht ausgeschrieben, oder der Bedarf muss firmenintern erst geklärt werden. Beides passiert ständig. Nur eben unsichtbar.

Fangen Sie deshalb nicht mit dem Anschreiben an. Zuerst kommt die Liste: 15 bis 20 Kanzleien, jede einzelne begründbar. Zwei öffentliche Verzeichnisse genügen dafür. Im Rechtsanwaltsverzeichnis des ÖRAK (rechtsanwaelte.at) filtern Sie nach Bundesland und Gerichtssprengel, in Wien sogar nach Bezirken, dazu nach Tätigkeitsgebiet – Arbeitsrecht, Zollrecht, was immer Sie suchen –, nach über 40 Sprachen und danach, ob die Kanzlei überhaupt eine eigene Homepage betreibt. Für die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsseite gibt es das Mitgliederverzeichnis der KSW. Die Kammer vertritt neben ihren Berufsberechtigten mehr als 4.200 Berufsanwärter:innen, was einiges darüber sagt, wie viele Häuser dort regelmäßig ausbilden.

Hinter jeden Namen schreiben Sie eine Zeile: Warum diese Kanzlei? Fällt Ihnen nichts ein, streichen Sie sie. Eine Liste, die Sie nicht begründen können, produziert Briefe, denen man das ansieht.

Der Anruf kommt vor dem Brief

Das AMS wird bei der Initiativbewerbung ungewohnt konkret: „Rufen Sie vorab beim Unternehmen an, um die Kontaktperson für Bewerbungen herauszufinden und in der Anrede anführen zu können.“ In einer Kanzlei mit vier Berufsträger:innen sitzt am anderen Ende kein HR-Postfach, sondern die Kanzleileitung oder gleich der namensgebende Partner. Zwei Minuten, eine Frage: An wen darf ich meine Unterlagen richten? Dafür bekommen Sie einen Namen in der Anrede und einen Anknüpfungspunkt fürs Nachfassen. Der Betreff soll laut AMS kurz und aussagekräftig sein. Also nicht „Bewerbung“, sondern: Initiativbewerbung als Rechtsanwaltsanwärterin, Eintritt ab 1. Oktober 2026.

Und dann der erste Absatz, an dem sich alles entscheidet. „Hiermit bewerbe ich mich initiativ um eine Position in Ihrer Kanzlei“ – dieser Satz hätte an 200 Adressen gehen können, und genau so liest er sich auch. Vergleichen Sie ihn mit: „Im Rechtsanwaltsverzeichnis ist Ihre Kanzlei mit Bau- und Vergaberecht eingetragen. Genau dort liegt mein Wahlfachmodul, meine Diplomarbeit habe ich über die Zuschlagskriterien in Bauvergaben geschrieben.“ Zum Schluss dann kein Höflichkeitsseufzer, sondern ein Angebot mit Datum: „Ich könnte ab 1. Oktober beginnen und melde mich in der übernächsten Woche telefonisch, falls ich bis dahin nichts von Ihnen höre.“ Eine Seite Anschreiben, dazu Lebenslauf sowie Praktikums- und Studienzeugnisse, falls vorhanden. Prüfungsnoten stellen Sie nach vorne, wenn sie gut sind. Sonst nicht.

Bleibt das Geld. Ohne Inserat gibt es kein Mindestgehalt, an dem Sie sich festhalten könnten, und „Gehalt nach Vereinbarung“ schiebt die Frage nur zwei Termine weiter. Nennen Sie eine Bandbreite, und sagen Sie dazu, warum. Die eigene Auswertung gibt die Anhaltspunkte her: Der Median der ausgeschriebenen Einstiegs- und Mindestgehälter liegt bei 3.300 EUR brutto pro Monat, die mittlere Bandbreite bei 2.800 bis 4.000 EUR (399 Stellen mit Gehaltsangabe, Stand 09.08.2026). Nach Fachgebiet verschiebt sich das spürbar: nationales Steuerrecht 3.700 EUR, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht 3.800 EUR, Gesellschaftsrecht 3.500 EUR, Kanzlei- und Rechtsanwaltsassistenz 2.500 EUR. Der Haken: Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, nicht das, was am Ende im Vertrag steht. Kollektivvertrag, Anrechnung von Vordienstzeiten, Überstundenpauschale – was davon für Sie gilt, klären Sie im Einzelfall mit der zuständigen Kammer oder Interessenvertretung.

Setzen Sie sich beim Abschicken gleich eine Erinnerung auf zwei Wochen später. Dann greifen Sie zum Telefon, kurz und ohne Vorwurf: „Ich habe Ihnen am 10. August meine Unterlagen geschickt und wollte fragen, ob Sie in den nächsten Monaten Bedarf sehen.“ Ein „derzeit nicht“ ist kein verlorener Anruf. Das ist eine Information – und die Gelegenheit zu fragen, ob Sie sich in einem halben Jahr wieder melden dürfen.

Noch eine Zahl für die Standortfrage: Von den 2.370 Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärtern in Österreich waren zum 31.12.2025 laut ÖRAK 1.524 in der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen, in Oberösterreich 211, in der Steiermark 200. Wer in Linz oder Graz anklopft, teilt sich dieselbe Aufmerksamkeit mit deutlich weniger Leuten.

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