Die Einladung kommt per Mail, zwei Wochen nach der Bewerbung. Vierzig Minuten, ein:e Partner:in, jemand aus der Personalabteilung, vielleicht eine Konzipientin aus dem Team. Wer glaubt, es gehe jetzt um Prüfungswissen, bereitet sich am falschen Ende vor – gefragt wird nach Ihrem Weg, nach Ihrer Motivation und irgendwann nach Ihrer Gehaltsvorstellung. Und dann sind Sie dran mit Fragen.
Der Fachteil ist kürzer, als Sie denken
Das AMS listet für Vorstellungsgespräche die Klassiker auf: „Erzählen Sie mir etwas über sich“, „Warum haben Sie sich für diese Stelle beworben?“, Fragen nach Stärken und Schwächen, nach Lücken im Lebenslauf, nach dem Studium und den gewählten Schwerpunkten, dazu „Wo sehen Sie sich in drei Jahren?“. Nichts davon ist überraschend. Trotzdem antworten Berufseinsteiger:innen darauf regelmäßig in Stichworten, die auch im Lebenslauf stehen.
Besser: Legen Sie sich drei Dinge zurecht, über die Sie zwei Minuten am Stück sprechen können. Ihr Diplomarbeits- oder Masterthema, in zwei Sätzen erklärt und mit einem Satz dazu, warum es zum Fachgebiet der Kanzlei passt. Ein Akt aus dem Praktikum oder der Gerichtspraxis, den Sie wirklich verstanden haben – ohne Namen, ohne Details, die der Verschwiegenheit unterliegen. Und eine ehrliche Antwort darauf, was Sie noch nicht können. „Ich habe noch nie eine Klage selbst verfasst, aber zwei im Entwurf überarbeitet“ ist eine gute Antwort. „Ich bin manchmal zu perfektionistisch“ ist keine.
„Warum ausgerechnet wir?“
An dieser Frage scheitern die meisten Erstgespräche. Wer mit „breites Spektrum“ und „spannende Mandate“ antwortet, hat die Kanzleiseite nicht gelesen. Nennen Sie das konkrete Fachgebiet, in dem Sie arbeiten wollen, und verknüpfen Sie es mit etwas Nachprüfbarem: einem Newsletter-Beitrag der Kanzlei, einem Rechtsgebiet, das im Inserat auffällig oft vorkommt, einer Publikation der Person, die Ihnen gegenübersitzt. Zwei Sätze reichen. Sie zeigen damit vor allem eines – dass Sie sich vorbereitet haben.
Die Gehaltsfrage: eine Spanne, kein Wunschzettel
Das AMS rät, sich nicht sofort auf eine konkrete Summe festzulegen, sondern eine Gehaltsspanne zu nennen und sie zu begründen – mit Qualifikation, Erfahrung und branchenüblichen Gehältern. Für die Begründung brauchen Sie Zahlen. In den aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen liegt das angegebene Einstiegs- bzw. Mindestgehalt im Median bei 3.232 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite bei 2.800 bis 4.000 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 05.08.2026).
Die Unterschiede zwischen den Fachgebieten sind größer als die zwischen den Städten. Nationales Steuerrecht liegt bei 3.650 Euro im Median, Gesellschaftsrecht und M&A bei 3.654 Euro, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht bei 3.800 Euro, Vertragsrecht bei 3.500 Euro – Immobilien- und Baurecht dagegen bei 3.050 Euro. Wien kommt auf 3.200 Euro, Graz auf 3.400, Salzburg auf 3.857 Euro (selbe Auswertung).
Wichtig: Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, nicht das, was am Ende vereinbart wird. Genau deshalb funktioniert diese Formulierung: „Ich orientiere mich an 3.400 bis 3.700 Euro brutto. Ausschlaggebend ist für mich, wie sich das nach dem ersten Jahr entwickelt – wie sehen Sie das?“ Damit nennen Sie eine Zahl, ohne sich einzumauern, und lenken das Gespräch auf die Entwicklung.
Vier Rückfragen, die wirklich etwas verraten
Eigene Fragen vorzubereiten, unterstreicht laut AMS das Interesse. Für den Einstieg in Kanzlei, Steuerberatung oder Rechtsabteilung sind diese vier ergiebiger als Fragen nach der Unternehmensgeschichte:
- Wer liest meine Schriftsätze – und wie erfahre ich, was geändert wurde? Die Antwort zeigt, ob es Ausbildung gibt oder nur Zuarbeit. Fragen Sie ruhig nach, ob Sie die korrigierte Fassung zurückbekommen.
- Ab wann führe ich Akten eigenverantwortlich, und wann gehe ich das erste Mal zu einem Termin mit? „Das wächst mit der Zeit“ ist keine Antwort. Bitten Sie um ein Beispiel aus dem letzten Jahr.
- Wie unterstützt die Kanzlei bei der Prüfungsvorbereitung? Freistellung, Kostenübernahme, Lernzeiten – und ob eine Rückzahlungsvereinbarung dazugehört. Das gehört ins Erstgespräch, nicht in den Vertrag am Tag der Unterschrift.
- Wie sieht eine normale Woche aus, und wie werden Mehrstunden abgegolten? Fragen Sie nach Zeitaufzeichnung, Stundenvorgaben und danach, ob ein All-in-Gehalt vorgesehen ist. Antworten Sie darauf nicht mit „passt für mich“, sondern hören Sie zu.
Eine fünfte Frage kostet nichts: Ist die Stelle neu, oder wird sie nachbesetzt? Wer wechselt, und warum?
Was Sie nicht beantworten müssen
Auswahlentscheidungen müssen laut Gleichbehandlungsanwaltschaft auf nicht diskriminierenden Kriterien beruhen – auf Qualifikation und fachlicher Eignung, nicht auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Wird jemand deshalb nicht eingestellt, sieht das Gleichbehandlungsrecht Schadenersatz vor: mindestens zwei Monatsentgelte, wenn die Person die Stelle sonst bekommen hätte, bzw. bis zu 500 Euro, wenn die Bewerbung diskriminierend nicht berücksichtigt wurde. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät dazu kostenlos. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Sachverhalt ab – dafür ist die Beratung da, nicht dieser Text.
Nachfassen, aber richtig
Das AMS empfiehlt eine kurze Dankes-E-Mail nach dem Gespräch. Und: Ein bis zwei Wochen danach können Sie sich telefonisch oder per E-Mail über den Stand des Bewerbungsprozesses informieren. Drei Zeilen genügen, mit Bezug auf ein konkretes Thema aus dem Gespräch.
Den besten Zeitpunkt dafür bekommen Sie geschenkt, wenn Sie am Ende des Gesprächs eine letzte Frage stellen: Wie geht es jetzt weiter, und bis wann darf ich mich melden? Dann warten Sie nicht, Sie halten einen Termin ein.
