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Bewerbung

Absage aus der Kanzlei: Was Sie in den Tagen danach konkret tun – und wann sich eine zweite Bewerbung dort lohnt

Stefanie Nagy
07. September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Absage aus der Kanzlei: Was Sie in den Tagen danach konkret tun – und wann sich eine zweite Bewerbung dort lohnt

Die Mail ist vier Zeilen lang. „Vielen Dank für Ihr Interesse, wir haben uns für eine andere Bewerberin entschieden." Kein Grund, kein Ansatzpunkt, nichts. Was Sie in den nächsten Tagen tun, entscheidet darüber, ob diese Absage nur wehtut – oder ob sie Ihre nächste Bewerbung besser macht.

Zuerst die Größenordnung. Der Markt, in dem Sie sich bewegen, ist klein. Zum 31.12.2025 waren in Österreich 7.151 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 2.370 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter eingetragen, so der Österreichische Rechtsanwaltskammertag. In der Steuerberatung und in den Rechtsabteilungen ist die Szene ähnlich überschaubar. Die Partnerin, die Ihnen heute absagt, sitzt in drei Jahren womöglich auf der Gegenseite eines Akts – oder sucht wieder. Das ist kein Grund zur Demut. Aber einer für einen freundlichen letzten Satz.

Nicht jede Absage sagt etwas über Sie

Das AMS unterscheidet auf seiner Seite zur Bewerbungsabsage zwischen Gründen, die Sie beeinflussen können, und solchen, die Sie nicht beeinflussen können. In die zweite Gruppe fallen dort die interne Nachbesetzung, eine bereits vergebene Stelle und eine geänderte Jobanforderung. Genau das ist Kanzleialltag: Der Konzipient, der eigentlich gehen wollte, verlängert doch. Ein großes Mandat platzt, die geplante zweite Stelle im Team wird auf das nächste Jahr geschoben. Zur ersten Gruppe zählt das AMS unter anderem unpassende Qualifikationen, mangelnde Branchenerfahrung und Unstimmigkeiten im Lebenslauf – also Dinge, an denen Sie tatsächlich arbeiten können.

Die ehrliche Schwierigkeit: Von außen sehen beide Absagen gleich aus. Deshalb fragen Sie nach.

Der Anruf, den fast niemand macht

Das AMS formuliert es direkt: „Treten Sie mit den Personalverantwortlichen in Kontakt und fragen Sie, woran Ihre Bewerbung gescheitert ist." In einer Kanzlei mit zwölf Berufsträger:innen hebt dabei oft die Person ab, die entschieden hat – nicht eine Recruiting-Abteilung. Rufen Sie innerhalb von zwei, drei Werktagen nach der Absage an, wenn das Gespräch noch präsent ist.

Ein Satzbau, der funktioniert: „Guten Tag, Frau Dr. Berger, hier Anna Ostermeier – ich hatte am 12. August das Gespräch für die Konzipientenstelle. Danke für die Rückmeldung. Ich bewerbe mich weiter im Gesellschaftsrecht und würde gern etwas mitnehmen: Woran hat es aus Ihrer Sicht gefehlt?" Dann still sein und zuhören.

Zwei Dinge dürfen Sie in diesem Telefonat nicht tun: die Entscheidung diskutieren und Ihre Qualifikation nachreichen. Wer im Feedbackgespräch noch einmal erklärt, warum das Gerichtsjahr am Handelsgericht doch die bessere Vorbereitung war, bekommt beim nächsten Mal keinen Rückruf mehr. Notieren Sie stattdessen wörtlich, was gesagt wurde. „Uns hat die Erfahrung mit Vertragsentwürfen auf Englisch gefehlt" ist eine Arbeitsanweisung für die nächsten drei Monate.

Wenn gar nichts kommt

Der häufigere Fall ist gar keine Antwort. Das AMS empfiehlt, nach rund drei Wochen ohne Rückmeldung „höflich beim Unternehmen nach[zu]fragen. Dies kann erneut per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Letzteres ist aber nur ratsam, wenn Sie die Durchwahl Ihrer Ansprechperson haben." Halten Sie die Nachfrage kurz und terminiert: Bezug auf Stelle und Datum, eine Frage nach dem Stand, ein Satz dazu, dass Sie weiterhin interessiert sind. Mehr nicht.

Nach der dritten Absage: den Suchkorridor prüfen, nicht die Unterlagen

Viele Berufseinsteiger:innen schrauben nach mehreren Absagen zum vierten Mal am Lebenslauf. Häufig liegt das Problem woanders – im viel zu engen Suchraster. Eine eigene Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 29.08.2026, 660 Stellen) zeigt, wo tatsächlich Bedarf besteht:

  • Nationales Steuerrecht: 108 Stellen, Median 3.707 EUR brutto pro Monat (mittlere Bandbreite 3.100–5.000 EUR)
  • Finance & Tax: 87 Stellen, Median 3.928 EUR
  • Gesellschaftsrecht, Corporate und M&A: 58 Stellen, Median 3.500 EUR
  • Vertragsrecht: 50 Stellen, Median 3.550 EUR

Und regional: Auf Wien entfallen 270 der 660 Stellen – die übrigen 390 liegen außerhalb. Der Median der ausgeschriebenen Gehälter liegt in Linz bei 3.607 EUR und damit über dem Wiener Wert von 3.292 EUR. Wichtig für die eigene Erwartung: Das ist das ausgeschriebene Mindestentgelt, nicht das, was am Ende im Vertrag steht. Der Gesamtmedian über alle 445 Stellen mit Gehaltsangabe beträgt 3.375 EUR.

Praktisch heißt das: Wenn drei Absagen aus dem Gesellschaftsrecht kommen, schauen Sie einmal ernsthaft in Richtung Steuerrecht oder Vertragsrecht, bevor Sie an sich selbst zweifeln. Dort ist schlicht mehr los.

Die zweite Bewerbung bei derselben Kanzlei

Eine Absage ist keine Sperre. Sie ist eine Momentaufnahme des Bedarfs. Legen Sie sich eine schlichte Datei an – Kanzlei, Ansprechperson, Datum, genannter Grund, eine Zeile aus dem Gespräch. Wenn sich nach etwa einem halben Jahr etwas ändert, das Sie in der ersten Runde nicht vorweisen konnten, haben Sie einen echten Anlass.

Der erste Satz der zweiten Bewerbung schreibt sich dann fast von selbst: „Wir haben im August über die Konzipientenstelle gesprochen; Sie hatten damals Erfahrung mit englischsprachigen Vertragsentwürfen vermisst. Seit Oktober arbeite ich in der Rechtsabteilung von … genau daran." Das ist der Grund, warum sich das unangenehme Telefonat lohnt: Ohne den notierten Satz von damals gibt es diesen Anfang nicht.

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