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Kanzleiassistenz

Kanzleiassistent:in in der Rechtsanwaltskanzlei: Was die dreijährige Lehre wirklich umfasst – und was danach am Konto landet

Anna-Maria Inzinger
01. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Kanzleiassistent:in in der Rechtsanwaltskanzlei: Was die dreijährige Lehre wirklich umfasst – und was danach am Konto landet

Jemand hält den Laden zusammen. Fristen im Blick, Akten im Griff, die Honorarnote liegt fertig da, bevor die Anwältin überhaupt danach fragt – in fast jeder Kanzlei gibt es diese eine Person. Für den Job existiert ein eigener Lehrberuf, und der wurde 2020 von Grund auf neu aufgesetzt. Sie überlegen, in einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei anzufangen? Dann lohnt sich der Blick darauf, was heute wirklich verlangt wird – und was am Ende auf dem Gehaltszettel steht.

Seit 1. Mai 2020 heißt der Beruf nicht mehr „Rechtskanzleiassistent:in", sondern Kanzleiassistent:in. Kundgemacht als BGBl. II Nr. 63/2020. Der alte Lehrberuf läuft aus. Wer neu einsteigt, entscheidet sich für einen von zwei Schwerpunkten: Rechtsanwaltskanzlei oder Notariatskanzlei. Der Grundteil ist für beide identisch – erst der Schwerpunkt bestimmt, ob Sie später eher mit Gerichtsverfahren zu tun haben oder mit Beurkundungen und Verlassenschaften.

Die Lehrzeit? Drei Jahre, dual. Der größere Teil davon im Betrieb, rund ein Fünftel in der Berufsschule. Und das alte Bild von der reinen Tipparbeit können Sie getrost vergessen. Wer in einer Anwaltskanzlei lernt, führt Akten – längst auch elektronisch –, kennt die Zuständigkeiten der Gerichte und rechnet mit Fristen. Hier sitzt der heikelste Teil des ganzen Berufs: Eine übersehene Rechtsmittelfrist kann eine Partei ihr Recht kosten. Genau deshalb steht Verfahrensrecht im Ausbildungsprofil so weit oben.

Dann das Kaufmännische, aber mit juristischem Einschlag. Honorarnoten schätzt niemand frei – die werden nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz erstellt. Kommt eine Liegenschaftstransaktion herein, rechnet die Assistenz die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr mit. Kein Beiwerk. Kerngeschäft. Wer Zahlen mag und genau arbeitet, ist hier besser aufgehoben als jemand, der bloß ein nettes Büro sucht.

Was fertige Assistent:innen verdienen

Nach der Lehre zählt der Markt – und der lässt sich für Österreich konkret beziffern. In der eigenen Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 01.07.2026) liegt das Einstiegs- bzw. Mindestgehalt für Rechtsanwalts- und Kanzleiassistenz bei einem Median von 2.540 Euro brutto pro Monat. Die mittlere Bandbreite reicht von 2.300 bis 3.000 Euro, ausgewertet aus 14 Stellen mit Gehaltsangabe. Fasst man Sekretariats- und Assistenzstellen breiter, liegt der Median bei 2.500 Euro (2.200 bis 2.800 Euro, 18 Stellen).

Zwei Dinge folgen daraus. Das erste: Diese Zahlen gelten für ausgebildete Kräfte, nicht für Lehrlinge. Die Lehrlingsentschädigung während der drei Jahre richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag und liegt deutlich darunter. Das zweite: Die Spanne bis 3.000 Euro verrät, dass Erfahrung, Spezialwissen und die Größe der Kanzlei den Unterschied machen. Wer den elektronischen Rechtsverkehr sicher beherrscht und die Honorarabrechnung eigenständig übernimmt, verhandelt aus einer ganz anderen Position als jemand, der nur den Telefondienst macht.

Ehrlich gesagt: In einer kleinen Kanzlei mit zwei Anwälten gibt es keine Karriereleiter im klassischen Sinn. Der Aufstieg läuft anders. WIFI und BFI bieten Fachausbildungen und Kurse an – von aktueller Bürosoftware über Rechtsdatenbanken bis zu vertieftem Fachwissen. In größeren Einheiten führt der Weg zur Chefsekretärin oder zum Bürovorstand, also zu Menschen, die den gesamten Kanzleiablauf organisieren und die Jungen einarbeiten.

Ein paar Dinge sollten Sie dabei im Auge behalten. Den Schwerpunkt bewusst wählen, denn Notariats- und Anwaltskanzlei verlangen unterschiedliches Fachwissen, und ein späterer Wechsel bedeutet Einarbeitung. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch ruhig direkt nach, ob die Kanzlei den elektronischen Rechtsverkehr und die Aktenverwaltung digital abwickelt – das prägt Ihren Arbeitsalltag stärker, als jede Stellenanzeige verrät. Und wenn Weiterbildung Teil der Vereinbarung sein soll: schriftlich zusagen lassen. Gerade in kleinen Betrieben geht das sonst im Tagesgeschäft unter.

Ein letzter Vorteil, der gern übersehen wird. Wer eine Kanzlei einmal von innen kennt, sitzt an einer guten Ausgangsposition. Aus dem Assistenzberuf heraus lässt sich später in die Rechnungswesen- oder Personalverwaltung wechseln. Oder Sie bleiben – und werden zur Konstante, ohne die keine Frist gehalten und keine Honorarnote geschrieben wird.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt im Einzelfall keine individuelle rechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung.

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Quellen