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Gerichtspraxis

Das Gerichtsjahr nach dem Jusstudium: Was seit Juli 2025 gilt – und was am Konto landet

Anna-Maria Inzinger
29. Juni 2026 · 3 Min. Lesezeit
Das Gerichtsjahr nach dem Jusstudium: Was seit Juli 2025 gilt – und was am Konto landet

Für fast alle klassischen Rechtsberufe führt der erste Weg nach der Sponsion ans Gericht. Das "Gerichtsjahr" heißt so, obwohl es längst kein Jahr mehr dauert. Seit dem 1. Juli 2025 sind es nur noch fünf Monate. Wer gerade fertig wird, sollte wissen, was das für den Zeitplan, das Konto und die spätere Berufswahl heißt.

Fangen wir bei der Bezeichnung an, weil sie in die Irre führt. Das Gerichtsjahr ist keines mehr. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 hat der Gesetzgeber die Gerichtspraxis von sieben auf fünf Monate gekürzt – wirksam für alle, die sich ab dem 1. Juli 2025 anmelden. Wer den Antrag noch bis 30. Juni 2025 eingebracht hatte, fiel unter die alte Regelung. Die Verkürzung war eine reine Sparmaßnahme; in den Erläuterungen steht sie ausdrücklich als Beitrag zur Budgetkonsolidierung. Aus dem Richterstand kam prompt Kritik, weil fünf Monate für einen echten Einblick in die Gerichtsarbeit knapp bemessen sind.

Trotzdem: Wer Richterin, Staatsanwalt, Notarin oder Rechtsanwalt werden will, kommt an dieser Station nicht vorbei. Sie ist Pflicht. Und sie ist ein Rechtsanspruch – Absolvent:innen eines rechtswissenschaftlichen Studiums haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung. Abgelehnt wird man nicht, weil kein Platz frei ist.

Was am Konto landet

Rechtspraktikant:innen stehen in einem Ausbildungsverhältnis zum Bund und bekommen dafür einen Ausbildungsbeitrag. Der beträgt laut Justizministerium 1.759,55 Euro monatlich (Stand Jänner 2025). Das ist kein Taschengeld, aber auch kein Gehalt, von dem man in Wien komfortabel lebt. Wer die Praxis auf mehr als sieben Monate verlängert – das ist vor allem für den richterlichen Vorbereitungsdienst vorgesehen –, erhält ab dem achten Monat den doppelten Betrag, also 3.519,10 Euro. Für die reguläre Fünf-Monats-Praxis bleibt es beim einfachen Satz.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Beitrag ist an das Ausbildungsverhältnis geknüpft. Fehlzeiten, Nebenbeschäftigungen und ähnliche Umstände können ihn kürzen oder entfallen lassen. Das lohnt sich, vorab beim zuständigen Gericht zu klären.

So läuft die Anmeldung

Der Antrag geht an das Oberlandesgericht, in dessen Sprengel man die Praxis absolvieren möchte. Voraussetzung ist der abgeschlossene rechtswissenschaftliche Studienabschluss. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung; auch mit einem an einer ausländischen Universität abgeschlossenen Studium ist die Zulassung möglich. Wer aus dem Ausland kommt, muss der deutschen Sprache aber so weit mächtig sein, dass er dem Gang einer Gerichtsverhandlung folgen kann. Praktisch heißt das: rechtzeitig anmelden, weil die Einteilung auf Gerichte und der gewünschte Starttermin Vorlauf brauchen.

Wofür die fünf Monate zählen

Hier wird es für die Karriereplanung interessant. Die Gerichtspraxis ist der Grundstein, aber eben nur ein kleiner Baustein im Gesamtweg. Für die Eintragung als Rechtsanwältin verlangt § 2 Abs 2 RAO fünf Jahre praktische Verwendung. Davon müssen im Inland mindestens fünf Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre bei einem Rechtsanwalt geleistet werden. Die restliche Zeit lässt sich mit anderen einschlägigen Tätigkeiten füllen – etwa bei einer Notarin, an der Universität oder bei einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei, sofern die Tätigkeit für den Anwaltsberuf förderlich ist.

Konkret bedeutet das: Die fünf Monate am Gericht decken exakt das gesetzliche Minimum für den Anwaltsweg ab. Wer ohnehin nur zur Anwaltschaft strebt, hat mit der verkürzten Praxis also nichts verloren. Anders sieht es aus, wenn Sie mit dem Gedanken an den richterlichen Vorbereitungsdienst spielen – dort brauchen Sie die Verlängerung, und die bringt ab dem achten Monat spürbar mehr Geld.

Ein nüchterner Rat zum Timing. Die fünf Monate sind kurz, das Netzwerk, das Sie am Gericht knüpfen, ist es nicht. Richter:innen, mit denen Sie arbeiten, schreiben später Zeugnisse und Empfehlungen. Nutzen Sie die Zeit, um in unterschiedliche Materien hineinzuschauen – Zivil, Straf, Außerstreit –, bevor Sie sich in der Kanzlei oder im Unternehmen festlegen. Fünf Monate klingen nach wenig. Für die Frage, ob Ihnen die Gerichtsarbeit überhaupt liegt, reichen sie.

Eine allgemeine Orientierung ersetzt keine Auskunft im Einzelfall – für die konkrete Anrechnung Ihrer Zeiten fragen Sie am besten direkt beim zuständigen Oberlandesgericht oder bei der Rechtsanwaltskammer nach.

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Quellen