← Zurück zum Blog

Diplomrechtspfleger

Entscheiden wie ein Richter – ohne Jusstudium: Der Weg zur Diplomrechtspfleger:in

Anna-Maria Inzinger
03. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Entscheiden wie ein Richter – ohne Jusstudium: Der Weg zur Diplomrechtspfleger:in

Ihr Grundbuch wird geändert, eine Verlassenschaft abgewickelt, eine Exekution bewilligt – und wer hat den Beschluss unterschrieben? In vielen Fällen gar kein Richter. Sondern eine Diplomrechtspfleger:in. Ein eigener Justizberuf, mit echter Entscheidungsmacht. Und er verlangt weder ein Jusstudium noch die Richteramtsprüfung.

Möglich macht das die Verfassung selbst. Art. 87a B-VG erlaubt, einzelne, genau bezeichnete Arten von erstinstanzlichen Geschäften der Zivilgerichtsbarkeit an besonders ausgebildete nichtrichterliche Bundesbedienstete zu übertragen. Ausgefüllt wird dieser Rahmen vom Rechtspflegergesetz (RpflG). Und jetzt der entscheidende Punkt: Diplomrechtspfleger:innen sind keine Zuarbeiter. Sie sind selbständige Entscheidungsorgane, in ihrer Tätigkeit nur an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter:in gebunden. Die kann eine Sache zwar jederzeit an sich ziehen. Tut es im Alltag aber selten.

In der Praxis heißt das: Sie bewilligen Exekutionen, organisieren Zwangsversteigerungen, führen Nachlassverfahren, setzen Unterhalt fest, prüfen Grundbuchseintragungen, wickeln Privatkonkurse ab. Zur Wahl stehen vier große Arbeitsgebiete. Zivilprozess, Exekution und Insolvenz. Verlassenschaft, Kindschaft, Erwachsenenschutz und Kuratel. Grundbuch und Schiffsregister. Firmenbuch. Wer will, spezialisiert sich auf mehrere davon.

Der Weg dorthin führt nicht über die Uni

Genau das ist die Besonderheit. Zugang haben Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Matura oder Berufsreifeprüfung – ein rechtswissenschaftliches Studium ist ausdrücklich nicht nötig. Los geht es im gehobenen Fachdienst bei Gericht. Erst die Arbeit in der Gerichtskanzlei, dann die Gerichtskanzleiprüfung und die Prüfung für den Fachdienst. Wer sich hier bewährt, kann sich für die Rechtspflegerausbildung bewerben.

Rund drei Jahre dauert die, und sie ist streng getaktet: ein Grundlehrgang im Justizbildungszentrum Schwechat mit anschließender Prüfung, danach ein Arbeitslehrgang zum gewählten Arbeitsgebiet, ebenfalls mit Prüfung. Dazu praktischer Einsatz an mindestens zwei Gerichten, zugeteilt an zumindest drei verschiedene Diplomrechtspfleger:innen. Zwei Teilprüfungen insgesamt – für deren Vorbereitung es Sonderurlaub gibt. Am Ende steht die Rechtspflegerprüfung. Wer besteht, bekommt ein von der Bundesministerin für Justiz ausgestelltes Diplom und darf die geschützte Berufsbezeichnung „Diplomrechtspfleger:in“ führen.

Was am Konto landet

Bezahlt wird nach dem Gehaltsschema des Bundes, nicht nach freiem Markt. Schon während der Ausbildung, als Vertragsbedienstete:r, gibt es laut Bundesministerium für Justiz mindestens 2.789,90 Euro brutto im Monat. Nach bestandener Dienstprüfung sind es mindestens 3.037,10 Euro (Stand Jänner 2025). Anrechenbare Vordienstzeiten heben diese Beträge. Kommen Sie also aus der Kanzlei oder einem verwandten Verwaltungsjob, starten Sie meist nicht bei null.

Zum Einordnen ein Blick daneben. In der freien Rechtsbranche liegt das Einstiegsgehalt breiter und teils höher: Im Verfassungs- und Verwaltungsrecht etwa zeigt die eigene Auswertung der aktuell auf jusjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 03.07.2026) einen Median von 3.838 Euro, über alle Fachgebiete hinweg 3.500 Euro. Der Rechtspflegerberuf singt eine andere Melodie. Planbare Gehaltskurve, unbefristete Anstellung im Bundesdienst, Pragmatisierungsperspektive – und ein Arbeitsalltag, in dem man tatsächlich entscheidet, statt zu beraten.

Für wen lohnt sich das? Vor allem für zwei Gruppen. Für Menschen aus dem gehobenen Justiz-Fachdienst, die den nächsten Schritt mit Verantwortung wollen. Und für Quereinsteiger:innen mit Matura, die im Recht arbeiten möchten, ohne fünf Jahre zu studieren. Ein Wort Ehrlichkeit gehört dazu: Der Beruf ist inhaltlich anspruchsvoll, die Prüfungen sind kein Selbstläufer, und die Materie – Grundbuchsrecht, Exekutionsrecht, Insolvenz – muss man mögen. Wer auf die Justizkarriere schielt, findet die offenen Rechtspflegerstellen und Ausbildungsplätze über die Karriereseite der österreichischen Justiz. Ausgeschrieben wird dort laufend.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt im Einzelfall keine individuelle Rechts- oder Laufbahnberatung.

Teilen:

Quellen